Bundesprogramm

Unsere Bundesprogramm-Termine 2023: 

Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2023 (obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee ist zu erfüllen.

 

1. Übung, Mittwoch, 3. Mai 2023, 18:00 – 19:30 Uhr

2. Übung, Mittwoch, 21. Juni 2023, 18:00 – 19:30 Uhr

3. Übung, Donnerstag 31. August 2023,  18:00 – 19:30 Uhr

 

Das Bundesprogramm muss jeweils bis 31. August geschossen werden.

Wer ist schiesspflichtig?

Schiessprogramm:

5 Schuss Scheibe A5 einzel
5 Schuss Scheibe B4 einzel
2 Schuss Scheibe B4 serie 20 Sekunden
3 Schuss Scheibe B4 serie 20 Sekunden
5 Schuss Scheibe B4 serie 40 Sekunden

Die Schiesspflicht gilt als bestanden: 42 Punkte, nicht mehr als drei Nuller.

Bitte Dienstbüchlein, Leistungsausweis oder Schiessbüchlein und PISA-Barcode-Zettel mitnehmen.

Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum:

Mit dem Stgw 57/90 ausgerüstete Angehörige der Armee haben beim Ausscheiden aus der Armee Anrecht auf die Waffe die sie in der RS gefasst haben, sofern sie in den letzten drei Jahren zwei Bundesübungen und zwei Feldschiessen absolviert haben.

Waffe ins Eigentum übernehmen: