Unsere Bundesprogramm-Termine 2019:
1. Übung, Samstag, 27. April, 13:30 – 15:30 Uhr (Tag der offenen Schützenhäuser)
2. Übung, Mittwoch, 26. Juni, 18:00 – 19:30 Uhr
3. Übung, Freitag, 30. August, 18:00 – 19:30 Uhr
Das Bundesprogramm muss jeweils bis 31. August geschossen werden.
Schiessprogramm:
5 | Schuss | Scheibe A5 | einzel | |
5 | Schuss | Scheibe B4 | einzel | |
2 | Schuss | Scheibe B4 | serie | 20 Sekunden |
3 | Schuss | Scheibe B4 | serie | 20 Sekunden |
5 | Schuss | Scheibe B4 | serie | 40 Sekunden |
Die Schiesspflicht gilt als bestanden: 42 Punkte, nicht mehr als drei Nuller.
Bitte Dienstbüchlein, Leistungsausweis oder Schiessbüchlein und PISA-Barcode-Zettel mitnehmen.
Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum:
Mit dem Stgw 57/90 ausgerüstete Angehörige der Armee haben beim Ausscheiden aus der Armee Anrecht auf die Waffe die sie in der RS gefasst haben, sofern sie in den letzten drei Jahren zwei Bundesübungen und zwei Feldschiessen absolviert haben.